Bienengesundheit

Bienensachverständige

Bei Verdacht auf Bienenkrankheiten – etwa die Amerikanische Faulbrut – helfen amtlich bestellte Bienensachverständige. Sie sind regional zuständig, unabhängig davon, in welchem Verein Sie Mitglied sind.

Wer ist zuständig?

So finden Sie die richtige Ansprechperson

Bienensachverständige werden vom Kreisveterinär bestellt und sind jeweils für ein bestimmtes Gebiet zuständig. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort – nicht nach Ihrer Vereinsmitgliedschaft.

Beispiel: Wer in Trier wohnt, aber Mitglied im Imkerverein Konz ist, wendet sich an die oder den für die Region Trier zuständige Sachverständige.

Die aktuelle Liste der Bienensachverständigen für den Kreis Trier-Saarburg finden Sie beim Kreisimkerverband Trier-Saarburg.

Sachverständige finden

Gut zu wissen

  • Bestellt vom Kreisveterinär (amtliche Funktion).
  • Regionale Zuständigkeit nach Wohnort.
  • Unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft.
  • Ansprechpartner bei Verdacht auf anzeigepflichtige Bienenseuchen.

Im akuten Verdachtsfall informieren Sie zusätzlich das zuständige Veterinäramt.